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Wer ist betroffen? |
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Bezugsquellen
Deutscher Verein für das Gas- und Wasserfaches e.V Arbeitsblatt 551 http://www.dvgw.de/wasser/trinkwasser-und-gesundheit/
Bundesministerium für Gesundheit
Referat für Gesundheit und Umwelt
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In der Regel sind Mehrfamilienhäuser (mehr als 3 Wohnungen) betroffen, in denen mindestens eine der Wohnungen vermietet ist und eine zentrale Großanlage zur Trink-wassererwärmung eingesetzt wird. Warmwasserinstallationen werden als Großanlage bezeichnet wenn: sie Speicher- Trink-wassererwärmer oder zentrale Durchflusserwärmer mit einem Speicherinhalt von mehr als 400 Liter enthalten und/oder in mindestens einer Rohrleitung zwischen dem Abgang Trink-wassererwärmer und einer Entnahmestelle (i.d.R. entfernteste Entnahmestelle) ein Volumen von mehr als 3 Liter aufweisen. Der Wasserinhalt einer Rohrleitung lässt sich aus der Leitungslänge zwischen dem Austritt am Warm-wasserbereiter und der am ent-ferntesten liegenden Entnahmestelle berechnen. Nicht unter diese Definition fallen generell Eigenheime (auch Mehrfamilienhäuser mit Eigentümergemeinschaften, die ausschließlich von den Eigentümern genutzt werden), Ein- und Zweifamilienhäuser sowie weiterhin Häuser mit Anlagen, deren Warmwasservolumen unterhalb der oben genannten 400 Liter liegen bzw. einen Rohrleitungsinhalt von weniger als 3 Liter aufweisen. |
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