Herzlich Willkommen!
Wir vereinbaren für Sie den Termin für die erstmalige orientierende Untersuchung
Alle Unternehmer oder sonstige Inhaber von Trinkwassererwärmungsanlagen (TWE) müssen ihre Trinkwasserinstallation an mehreren
repräsentativen Probennahmestellen auf Legionellen untersuchen lassen. Stichtag für den spätesten Abschluss der Erstuntersuchung ist der
31.12.2013. Natürlich nehmen wir für Sie auch weiterführende Probenentnahmen durch.
Auf Grundlage der DIN EN ISO 19458 ist die Probenahme an folgenden Stellen vorzunehmen:
- am Ausgang des Warmwasserbereiters - TWE - (Warmwasserleitung)
- am Ende der Zirkulationsleitung bzw. vor dem Wiedereintritt in den Warmwasserspeicher
- am Ende jeder Steigleitung (an der vom Warmwasserbereiter entferntesten Entnahmestelle – z.B. Dachgeschosswohnung)
Der Eigentümer sollte einen Installateur damit beauftragen, an Ein- und Austritt des Speichers genormte Probenahmearmaturen (desinfektionsfähig) einzubauen.
Wir archivieren und kümmern uns für Sie um die erforderlichen Untersuchungsintervalle
Überschreiten die Untersuchungsergebnisse der Erstuntersuchung den technischen Maßnahmenwert für Legionellen nicht, wird das
Untersuchungsintervall danach auf drei Jahre festgesetzt. Wird der Maßnahmenwert überschritten, sind mindestens 3 Nachuntersuchungen
erforderlich.
Wir übernehmen für Sie die Meldepflicht und besprechen mit Ihnen die notwendigen Abhilfemaßnahmen (Handlungspflicht)
Überschreitungen des technischen Maßnahmenwertes für Legionellen (100 KBE/100 ml) müssen vom Unternehmer oder sonstige Inhaber
unverzüglich dem Gesundheitsamt vorgelegt werden. Die notwendigen Abhilfemaßnahmen müssen danach vom Unternehmer ohne weitere
Aufforderung unverzüglich ergriffen werden.
Wir übernehmen für Sie die Informationspflicht gegenüber Ihren Mietern
Vermieter von Mehrfamilienhäusern müssen ihren Mietern aktuelles Informationsmaterial über die Qualität des bereitgestellten Trinkwassers zur
Verfügung stellen

